Pfarrkirchenrat
2022 – 2027
- Reihe v.l.n.r.: –
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FAQs
Der Pfarrkirchenrat (PKR) ist jenes Gremium der Pfarre, das den Pfarrer bei der kirchlichen Vermögensverwaltung mitverantwortlich unterstützt. Im Gegensatz zu dem von der Gemeinde gewählten Pfarrgemeinderat sind die Mitglieder des Pfarrkirchenrates vom zuständigen Pfarrer der bischöflichen Behörde vorzuschlagen, wobei mindestens 2 Mitglieder dem Pfarrgemeinderat angehören müssen.
Der Pfarrkirchenrat unterstützt den Pfarrer bei der Verwaltung des Vermögens und ist dabei auch gesetzlicher Vertreter der Pfarre. Weiters zählt die Kontrolle der ordnungsgemäßen Verwendungen des Pfarrvermögens zu den Aufgaben des Pfarrkirchenrates.
Aufgaben, Rechte und Pflichten des PKR in der Pfarrordnung der Diözese St. Pölten (Fassung 2022):
https://www.presse.dsp.at/dl/lpqKJmoJKkOJqx4KJKJmMJkokN/pfarrordnung2022_web_pdf